Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Werbetreibende im Newsfix-Netzwerk
- 1. Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Auftraggeber von Werbung im Internet, im Folgenden
auch Werbetreibende genannt. Für die angeschlossenen
Newsfix-Nutzer, im Folgenden Seitenanbieter
genannt, die Werbeflächen in ihrem Artikelumfeld
zur Verfügung stellen, gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Newsfix-Nutzer.
Newsfix übernimmt die Beratung, Vermittlung
und Platzierung von Werbung auf den Artikelseiten
der Newsfix-Nutzer.
-
- Newsfix ist ein Produkt der Firma Pool Online
Internetservice Michael Loy.
2. Vertragsbedingungen
- Es gelten ausschließlich die hier vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit
von allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Werbetreibenden wird ausgeschlossen. Integraler
Bestandteil des Vertrages ist außerdem
die jeweils gültige Preisliste oder der
vorher vereinbarte Festpreis. Der Vertragsabschluß
erfolgt ausschließlich durch schriftliche
Bestätigung des Werbeauftrags durch Newsfix,
durch die Plazierung der Werbung auf den uns
angeschlossenen Seiten oder durch sonstige Erbringung
der Werbeleistung. Nebenabreden und mündliche
Ergänzungen sind ungültig, wenn sie
nicht in schriftlicher Form bestätigt werden.
Dies trifft auch für den Verzicht auf das
Formerfordernis zu. Alle Angebote von Newsfix
sind in jedem Fall freibleibend.
- 3. Rücktrittsbedingungen
- Mit der in Ziffer 2 aufgeführten Vertragsbestätigung
wird die Online-Plazierung als Festauftrag akzeptiert.
Eine Rücktrittsmöglichkeit besteht
nur nach schriftlicher Anfrage. Newsfix behält
sich die Einräumung der Rücktrittsmöglichkeit
nach eigenem Ermessen vor. Die Rücktrittsbestätigung
durch Newsfix bedarf ausdrücklich der schriftlichen
Form. Hiervon nicht berührt wird das Rücktrittsrecht
bei Preisänderung (s. Ziffer 9).
- 4. Gesetzes- und sittenwidrige Angebote
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die
Werbeinhalte nicht gegen geltendes deutsches
Recht und die guten Sitten verstoßen sowie
nicht für Seiten mit rassistischen oder
sexuellen Inhalten werben. Newsfix behält
sich ausdrücklich das Recht vor, derartige
Werbeaufträge abzulehnen bzw. ohne vorherige
Abmahnung aus dem Netz zu nehmen. Newsfix wird
den Werbetreibenden unter Angabe der Gründe
von diesem Schritt unterrichten. Ein Erstattungsanspruch
des Auftraggebers entsteht hierdurch nicht,
der Werbetreibende hat jedoch Anspruch auf Rückzahlung
bereits geleisteter Zahlungen.
- 5. Anlieferung
- Der Werbetreibende sollte die notwendigen
Unterlagen (Banner, Urls, Zieladressen etc.)
mindestens 24 Stunden vor Schaltung der Werbung
vollständig und entsprechend den verabredeten
Konditionen an Newsfix übermitteln, entweder
als Attachment einer e-mail an info@newsfix.de
oder als Brief. Die Überprüfung, ob
durch die vorgesehene Werbung Rechte Dritter
verletzt werden, obliegt dem Auftraggeber. Insofern
trägt der Werbetreibende die presserechtliche,
urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und
sonstige Verantwortung für den Werbeinhalt
und haftet gegenüber Newsfix und den angeschlossenen
Seitenanbietern für Schäden, die durch
die Plazierung der Werbung entstehen. Erfolgt
die Erstellung des Werbebanners durch Newsfix,
sind die benötigten Unterlagen 14 Tage
vor der Online-Plazierung zu übergeben.
Für das eingesendete Material übernimmt
Newsfix keine Haftung. Newsfix ist berechtigt,
eingesandte Banner zu überarbeiten, insbesondere
deren Abmessungen, um diese adäquat im
Internet platzieren zu können. Es besteht
hierzu jedoch seitens Newsfix keine Verpflichtung.
- 6. Platzierung im Internet
- Eine Benachrichtigung über die Platzierung
des jeweiligen Werbebanners im Internet erfolgt
per e-mail. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
den (die) Werbebanner unverzüglich zu überprüfen
und innerhalb der ersten Woche eventuelle Fehler
zu reklamieren. Spätere Reklamationen sind
möglich und können einvernehmlich
korrigiert werden, eventuelle Kosten in diesem
Falle trägt der Werbetreibende. Newsfix
handelt nach eigenem Ermessen unter größtmöglicher
Berücksichtigung der vermuteten Interessen
der Werbetreibenden. Newsfix versucht, die Platzierung
der Banner zielgruppenspezifisch und in enger
Kooperation mit den Auftraggebern durchzuführen.
- 7. Stornierung und Ausfall
- Sollte die Durchführung eines Auftrags
wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund
gesetzlicher Hindernisse, aus technischen oder
sonstigen Gründen nicht möglich sein,
erhält der Auftraggeber unverzüglich
Mitteilung hiervon. In Absprache mit dem Werbetreibenden
wird die Erfüllung des Werbeauftrags zum
nächstmöglichen Zeitpunkt angestrebt.
Falls der Auftrag aus den oben genannten Gründen
nicht durchgeführt werden kann, besteht
seitens Newsfix Rückzahlungspflicht eventuell
bereits geleisteter Zahlungen, insofern diese
nicht bereits verbraucht sind. Der Werbetreibende
kann keine weiteren Ansprüche geltend machen.
- 8. Berechnung der Adviews
- Für die Berechnung der Adviews erkennt
der Werbetreibende ausschließlich das
Newsfix-eigene Countprogramm als maßgeblich
an.
- 9. Preise und Zahlungsmodalitäten
- Der Auftraggeber zahlt für die Werbeleistung
entweder den vorher vereinbarten oder einen
der jeweils gültigen Preisliste entnommenen
Festpreis. Die Rechnungsstellung erfolgt nach
Ablauf der jeweiligen Werbekampagne. Sollte
diese länger als einen Monat dauern, stellt
Newsfix die erste Rechnung nach Ablauf von 30
Tagen seit Beginn der Schaltung und sodann in
monatlichem Abstand. Die vereinbarten Entgelte
sind zwei Wochen nach Rechnungsdatum fällig.
Es werden keine Abzüge gewährt.
- 10. Preisänderungen
- Newsfix ist berechtigt, Preisänderungen
festzulegen. Für bereits vereinbarte Werbeaufträge
muß Newsfix diese Änderungen jeweils
30 Tage vorher schriftlich oder per Fax dem
Werbetreibenden mitteilen. Dem Auftraggeber
steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht
zu, das er spätestens 5 Arbeitstage nach
Erhalt der Preiserhöhung in schriftlicher
Form ausüben muss. Macht der Werbetreibende
innerhalb dieser Frist keinen Gebrauch von seinem
Widerspruchsrecht, gelten die veränderten
Preise. Erfolgt durch den Werbetreibenden ein
fristgerechter Einspruch, besteht Anspruch auf
Erstattung eventuell bereits geleisteter Zahlungen,
sofern diese noch nicht verbraucht sind. Weitere
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche,
sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- 11. Rabattierungen, Aufträge von Agenturen
- Newsfix gewährt 15 % AE-Provision bei
Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung
an die Agentur. Es gelten unsere Preislisten
sowie die dort enthaltenen Rabattierungen.
- 12. Leistungen
- Newsfix bietet eine tagesaktuelle Statistik,
die der Werbetreibende rund um die Uhr online
über einen passwortgeschützten Zugang
einsehen kann. Diese Statistik gibt Auskunft
über den bisherigen Werbeerfolg, die bereits
erfolgten Adviews und Adclicks sowie alle Sites,
auf denen der Werbebanner geschaltet ist.
- 13. Gewährleistung
Newsfix leistet Gewähr für Mängel
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es
bestehen keine Ansprüche für Mängel,
die die Qualität der Werbeschaltung nur
unerheblich mindern. Eventuelle Mängel
müssen Newsfix schriftlich mitgeteilt werden,
Newsfix ist zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt.
- 14. Haftung
- Newsfix haftet für Schadensersatz nur
bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
seiner eigenen Organe. In der Höhe der
Schadensersatzleistungen haftet Newsfix für
den voraussehbaren oder eingetretenen Schaden,
maximal jedoch bis zu dem vom Auftraggeber zu
zahlenden Netto-Rechnungsbetrag. Weitergehende
Ansprüche stehen dem Werbetreibenden nicht
zu. Newsfix übernimmt insbesondere keine
Haftung für grob fahrlässige oder
betrügerische Manipulationen von Seitenanbietern.
- Für Schäden, die im Verantwortungsbereich
des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegen,
übernimmt Newsfix keine Haftung. Newsfix
haftet nicht für Folgeschäden, z.B.
bei positiver Vertragverletzung. Newsfix haftet
nur dann für die Wiederherstellung von
Daten, wenn der Werbetreibende Vorkehrungen
getroffen hat, dass diese mit vertretbarem Aufwand
aus EDV-verarbeitetem Datenmaterial wiederhergestellt
werden können. Die genannten Haftungsbestimmungen
gelten sowohl für vertragliche als auch
außervertragliche Ansprüche.
- 15. Datenmaterial
- Gemäß § 33 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes
wird der Werbetreibende in Kenntnis gesetzt,
daß seine Daten in maschinenlesbarer Form
gespeichert und verarbeitet werden. Newsfix
verpflichtet sich, alle Daten und Informationen
vertraulich zu behandeln und diese Daten Dritten
nur in dem Falle zugänglich zu machen,
soweit dies zur Erbringung vertraglich vereinbarter
Leistungen unumgänglich ist.
- 16. Sonstiges
- Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen
zum Vertrag bedürfen in jedem Fall der
Schriftform. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden
Klauseln beeinflußt nicht die Wirksamkeit
der übrigen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland, mit Ausnahme der einheitlichen
Kaufgesetze. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Nördlingen.
- Nördlingen, 1.7.2002
- Pool
Online
Internetservice Michael Loy
Heckenweg 3
86720 Nördlingen
info@pool-online.de